Derzeit existieren vier zugelassene Impfstoffe in der EU. Mit Beginn der Impfmöglichkeit in den Hausarztpraxen haben auch wir Lieferungen der Impfstoffe gegen das Coronavirus erhalten, die gemäß der Priorisierung von uns verimpft werden.

Aktuell werden wir wöchentlich und sehr unterschiedlich mit Impfstoffen beliefert. In der Regel erhalten wir eine höhere Zahl von Dosen der Marke AstraZeneca und eine geringe Menge an Impfstoff von Biontech/Pfizer; mittelfristig soll auch der Impfstoff von Johnson& Johnson/Janssen den Hausärzten zur Verfügung gestellt werden, aber auch hier sind noch keine konkreten Liefertermine bzg. festen Kontingente bekannt.

Seit dem Impfstart in unserer Praxis herrscht ein reger Diskussionsbedarf bzgl. der Auswahl der Impfstoffe; Die Nachfrage nach einer Impfung mit Biontech/Pfizer ist verständlicherweise hoch, die nach AstraZeneca verhalten. Bei allem Verständnis für Ihre Situation können und werden wir keine festen Zusagen für bestimmte Impfstoffe aufgrund fehlender Planungssicherheit machen können, die Entscheidung, welchem Patienten welcher Impfstoff angeboten wird, trifft die Praxisleitung streng nach medizinischen Kriterien unter Beachtung der noch geltenden Priorisierungsvorgaben des Landes NRW. Wer ausschließlich an einer Impfung mit BionTec/Pfizer interessiert ist, möge daher von Impfanfragen in unserer Praxis absehen und sich ans Impfzentrum wenden:

(https://patienten.kvno.de/service/fragen-und-antworten-zur-terminvergabe-der-corona-impfung )

oder sich in Geduld üben, bis wir mit entsprechenden Kontingenten von BionTec/Pfizer beliefert werden, was voraussichtlich Mitte Juni erfolgen könnte.

Für den Termin benötigen Sie zwingend den Aufklärungsbogen sowie den Bogen „Anamnese- und Einwilligungserklärung“ für den Impfstoff, der für Ihre Altersgruppe vorgesehen ist. Diese Unterlagen können Sie sich hier herunterladen:

Wenn vorhanden, dann bringen Sie bitte Ihren Impfpass mit!

Nicht geimpft werden Personen, die in den letzten 6 Monaten an Covid-19 erkrankt waren, an einer akuten Infektionskrankheit leiden, schwanger sind oder in den letzten Wochen eine andere Impfung erhalten haben. Bei Allergien ist eine Impfung möglich, muss jedoch zuerst ärztlich abgeklärt werden.
Darüber hinaus möchten wir um Verständnis bitten, dass wir aktuell auch sog. „Kontaktpersonen“, Angehörigen von Schwangeren oder jetzt priorisierter Berufsgruppen kein Impfangebot machen können, da wir aufgrund eingeschränkter Ressourcen in den nächsten Wochen vorrangig noch Patienten mit chronischen Krankheiten gemäß §2 & 3 der Corona-Impfverordnung impfen werden/müssen. Das gilt explizit trotz gegenteiliger Veröffentlichungen, z.B. in der Rheinischen Post vom 13.03.2021.